FAQ
Was hat es mit dem „Kostendeckel“ auf sich?
Ein Beispiel soll die Thematik veranschaulichen:
Bei einem Haus steht die Dachsanierung an. Ein Angebot mit einer Investitionssumme von 60.000 Euro führt zu einer Haltbarkeit des Daches über die folgenden 30 Jahre. Danach muss wieder investiert werden. Der Betrag wird über einen Kredit finanziert, die jährliche Belastung aus der Tilgung des Kredits beläuft sich auf 2.000 Euro pro Jahr (= 60.000 Euro/30 Jahre).
Ein alternatives Angebot erfordert eine Investition in Höhe von 30.000 Euro, verbunden mit einer Haltbarkeit über 10 Jahre, nach denen wieder investiert werden muss. Daraus ergeben sich jährliche Belastungen von 3.000 Euro pro Jahr (= 30.000 Euro/10 Jahre).
Im Zahlenbeispiel zeigt sich also, dass die Alternative mit der längeren Haltbarkeit die geringeren jährlichen Belastungen verursacht und deshalb aus Kostengründen zu bevorzugen wäre.
Hätte man hier aber in Bezug auf die Investitionssumme einen „Kostendeckel“ über 40.000 Euro gesetzt, wäre die tatsächlich günstigere Variante (Investitionssumme 60.000 Euro) auszuschließen und man müsste Jahr um Jahr die höheren Belastungen (3.000 Euro statt 2.000 Euro) tragen.
Schlussfolgerung:
Bei Investitionsalternativen mit unterschiedlicher Nutzungsdauer, was auf die beiden Sanierungsvarianten des Schwimmbads zutrifft, darf eine Entscheidung nicht auf Basis der Investitionssummen (Baukosten) erfolgen. Deshalb macht ein „Kostendeckel“ an dieser Stelle keinen Sinn!
Konsequenz:
Da sich die Baukosten anteilig in den Betriebskosten im Stadthaushalt wiederfinden, sollte in einer reinen Kostenbetrachtung eine Entscheidung auf den realistisch zu erwartenden Betriebskosten beruhen, die Jahr für Jahr vom Stadthaushalt getragen werden müssen. Das konventionelle Freibad weist auf Basis einer vollständigen Kostenaufstellung gegenüber dem Naturbad um ca. 200.000 bis 300.000 Euro geringere jährliche Betriebskosten auf und stellt daher die günstigere und zu bevorzugende Variante dar. Mit der Anwendung des von der Stadt gesetzten „Kostendeckels“ würde man dagegen über viele Jahre hinaus die höheren Betriebskosten im Stadthaushalt in Kauf nehmen und zu tragen haben!
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das den Stadthaushalt in den kommenden Jahren nicht unnötig belastet.
Wie ist das mit den Wasserflächen und den Schwimmbahnen?
Die in der Fragestellung zum Bürgerentscheid konkret genannte, mögliche Reduzierung der Wasserfläche auf 1.000 m2 beim konventionellen Freibad erfolgte allein auf Verlangen der Stadt. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass eine fehlerhafte Interpretation der Entwurfsunterlagen seitens der Stadt vorliegt. Aus rechtlichen Gründen ist es aber nicht möglich, die Fragestellung des Bürgerentscheids in dieser Hinsicht zu ändern, ohne die Zulässigkeit des Verfahrens zu gefährden. Obwohl die Zahl einer Prüfung nicht standhält, wird sie seitens der Stadt weiterhin in der Argumentation verwendet.
Alternative Planungen für ein konventionelles Freibad unter Beibehaltung der derzeitigen Wasserfläche sind möglich und werden von der IG ausdrücklich angestrebt.
Die „biologische Wasseraufbereitung“ in einem Naturbad beruht vor allem auf dem physikalischen Effekt der Verdünnung: In einer mit frischem Wasser verdoppelten Flüssigkeitsmenge befinden sich pro Volumen nur noch halb so viele Keime, ohne dass die absolute Keimzahl tatsächlich reduziert worden wäre. Um dieselbe Anzahl an Badegästen wie in einem konventionellen Freibad zuzulassen, muss ein Naturbad deshalb ein deutlich größeres Volumen an Bade- und Ausgleichsbecken aufweisen. Dies erklärt die großen Flächenangaben bei einem Naturbad, hat aber Konsequenzen unter anderem in Bezug auf die Baukosten, den Flächenverbrauch und den laufenden Wasserbedarf.
Die Kernbereiche eines Freibads, das Schwimmer- und das Nichtschwimmerbecken, weisen in den beiden von der Stadt vorgelegten Varianten nahezu dieselbe Gesamtfläche auf.
In beiden Varianten lässt sich dieselbe, im Vergleich zur aktuellen Situation verkürzte Gesamtlänge der Schwimmerbahnen erreichen.
In der Naturbadvariante wird die aktuelle Anzahl von 6 Schwimmerbahnen auf 5 reduziert. Die Behauptung von zwei Gemeinderatsfraktionen in der Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid sowie der DLRG, dass beim Naturbad die 6 Bahnen erhalten bleiben würden, trifft nicht zu!
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das keinen hohen Flächenverbrauch verursacht, wie er bei einem Naturbad unvermeidlich ist.
Ist das Wasser in einem Naturbad unhygienisch?
Das Wasser in einem Naturbad weist immer Algen und Keime auf, was ein Gesundheitsrisiko darstellt, vor dem der Badbetreiber auf einem Hinweisschild zu warnen hat.
Die Kontrolle der Wasserqualität in einem Naturbad erfolgt durch Probennahme, Einsendung, Messung und Auswertung. Abgesehen vom Abstand der Messungen ist auch jede einzelne Messung mit einem zeitlichen Verzug des Ergebnisses von einigen Tagen verbunden. Kritische Werte werden somit immer nur mit Verzögerung bemerkt , was nur noch verspätete Reaktionen zulässt.
In einem konventionellen Freibad werden Krankheitserreger durch Chlorierung innerhalb von Sekunden unschädlich gemacht. Die Hygiene des Wassers ist stets sichergestellt.
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das eine zuverlässige, gleichbleibende und stets hygienische Wasserqualität sicherstellt.
Wie wird die Hygiene im Kinderbereich gewährleistet?
Die Naturbadvariante betreibt den Kinderbereich in derselben Weise wie die übrigen Becken. Das Infektionsrisiko, vor dem der Badbetreiber auf einem Hinweisschild zu warnen hat, betrifft deshalb auch den Kinderbereich.
In einem Naturbad sind für Keime, die in einem konventionellen Freibad gar nicht vorkommen dürfen, Grenzwerte gesetzt, unterhalb derer keine erkennbare Reaktion erfolgt. Damit sind in einem Kinderbecken des Naturbads Keimzahlen zulässig, die bei einem Vorkommen im Trinkwasser zu einer Warnung der Bevölkerung führen würden, insbesondere verbunden mit konkreten Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheitsgefährdung von Kleinkindern.
Das Umweltbundesamt fordert ausdrücklich für Kleinkinder ein eigenes Becken mit technisch aufbereitetem und desinfiziertem Wasser. In einem konventionellen Bad ist durch die Chlorierung des Wassers die Hygiene in allen Bereichen gleichermaßen gewährleistet.
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das auch im Kinderbereich einen unbedenklichen und hygienischen Badbesuch ermöglicht.
Gibt es Pflanzen oder Tiere im Schwimmbereich eines Naturbads?
Im Schwimmbereich eines Naturbads gibt es zum Beispiel Algen und Wasserflöhe. Unter anderem werden Enten von den naturnah gestalteten Becken angezogen – auch während des Badebetriebs. Während der Schliesszeiten lässt sich der Besuch von Wasservögeln und Nagetieren nicht verhindern. Dadurch werden Bakterien, Viren und Parasiten in das Badewasser eingetragen. Außerdem steigt die organische Belastung des Wassers, was die Algenbildung fördert. Die Anwesenheit von Tieren beeinträchtigt die Wasserqualität und erhöht insgesamt das Gesundheitsrisiko der Badegäste.
Ein konventionelles Freibad ist unattraktiv für Tiere.
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das einen ungestörten, unbedenklichen und hygienischen Badbesuch ermöglicht.
Kann ein Naturbad bei vielen Besuchern überlastet werden?
Die „biologische Wasseraufbereitung“ in einem Naturbad beruht vor allem auf dem physikalischen Effekt der Verdünnung: In einer mit frischem Wasser verdoppelten Flüssigkeitsmenge befinden sich pro Volumen nur noch halb so viele Keime, ohne dass die absolute Keimzahl tatsächlich reduziert worden wäre. Um dieselbe Anzahl an Badegästen wie in einem konventionellen Freibad zuzulassen, muss ein Naturbad deshalb ein deutlich größeres Volumen an Bade- und Ausgleichsbecken aufweisen. Dies erklärt die großen Flächenangaben bei einem Naturbad, hat aber Konsequenzen unter anderem in Bezug auf die Baukosten, den Flächenverbrauch und den Wasserbedarf. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze (Nennbesucherzahl) wird in einem Naturbad der Zutritt für weitere Badegäste gesperrt.
In einem Naturbad ist auf einem Hinweisschild vor einem erhöhten Risiko für die Gesundheit der Badegäste zu warnen, und dass sich dieses Risiko mit Zunahme des Badebetriebs erhöht.
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das mit langen, attraktiven Öffnungszeiten und ohne plötzliche Einlassbeschränkungen betrieben wird.
Ist das Wasser in einem Naturbad zu kalt?
Kinder frieren in kühlem Wasser schneller als Erwachsene. Bei niedrigen Wassertemperaturen betrifft der Effekt der Auskühlung aber auch alle, die sich mit ruhigeren Bewegungen über längere Zeit im Wasser aufhalten wollen. Selbst Sportschwimmer, die sich im Wasser dauernd intensiv bewegen, kühlen nach einer gewissen Zeit aus.
Ein Naturbad macht eine Begrenzung der Wassertemperatur auf 23 °C erforderlich, weil das Gesundheitsrisiko mit der Temperatur steigt. Schul- und Sportschwimmen erfordern aber Temperaturen von 25 °C bis 28 °C. Es wäre den Badegästen gegenüber allerdings unverantwortlich, solche Temperaturen in einem Naturbad zuzulassen.
Bei einem konventionellen Freibad gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf die Wassertemperatur.
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das die für Freizeit-, Gesundheits-, Schul- und Sportschwimmen erforderlichen Temperaturen ohne Einschränkungen bei der Wasserqualität ermöglicht.
Müssen Naturbäder gekühlt werden?
Das Umweltbundesamt weist deutlich darauf hin, dass eine Temperatur von 23 °C in einem Naturbad nicht überschritten werden soll. Zur Einhaltung der Temperaturvorgabe muss an heißen Tagen bis zu 200 m3 Frischwasser pro Tag zugeführt werden. Auch aus diesem Grund weisen Naturbäder einen höheren Wasserverbrauch auf als konventionelle Bäder.
In einem konventionellen Freibad ist eine Kühlung des Wassers nicht erforderlich.
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das keinen unverantwortlichen Wasserverbrauch zur Kühlung großer Beckenvolumen erforderlich macht.
Ist ein Naturbad für Allergiker geeignet?
Es gibt allergische Reaktionen auf Algen im Wasser, wie sie in einem Naturbad vorkommen können. Insbesondere Blaualgen produzieren Giftstoffe, die als Allergene wirken oder die Haut direkt reizen.
Eine Allergie gegen Chlor ist extrem selten und stellt deshalb kein relevantes Allergierisiko für einen Besuch in einem konventionellen Freibad dar.
Moderne vertikal durchströmte Becken weisen einen sehr niedrigen Chlorgehalt auf, der nur knapp über dem Wert liegt, der für Trinkwasser zugelassen ist.
Mit einem „JA“ im Bürgerentscheid am 8. März 2026 stimmen Sie für ein konventionelles Freibad, das auch Allergikern einen unbedenklichen Badbesuch ermöglicht.
Stimmt es, dass in der Planung für das Naturbad die grossen, Schatten-spendenden, alten Bäume gefällt werden sollen, um Platz für das Regenerations-Becken zu schaffen?
Ja, das ist so in der aktuellen Planung enthalten.
